
Wir haben diese Woche im Parlament das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte verabschiedet. Dadurch werde ungedeckte Leerverkäufe von deutschen Aktien, ungedeckte Leerverkäufe von Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivate (CDS) auf Staatsschuldtitel der Eurozone, die keinen Absicherungszwecken dienen, verboten. Zudem werden Ermächtigungsgrundlagen geschaffen, durch die das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitere Geschäfte durch Rechtsverordnung – in Krisensituationen auch per zeitlich befristeter Anordnung – verbieten können. All das trägt dazu bei, zukünftig Finanzkrisen verhindern zu können und den Bankensektor besser zu kontrollieren.