
Der Bundesaußenminister wird in dieser Woche eine Regierungserklärung zum Thema
Afghanistan und die Konferenz von Kabul – Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung abgeben. Dabei wird er die Ziele der Bundesregierung auf der Konferenz in Kabul darstellen.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschieden, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.
In zweiter und dritter Lesung steht das
Beschäftigungschancengesetz zur Verabschiedung an. Es enthält verschiedene Regelungen, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.
In erster Lesung beraten wir das
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV, welches langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes einführt. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalen Normenkontrollrat sieht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Stärkung des Nationalen Normenkontrollrates und eine Ausweitung seiner Kompetenzen vor, z.B. durch Ausdehnung der bisherigen Kompetenz auf Beratung im Sinne besserer Rechtsetzung. Darüber hinaus werden Größe und Zusammensetzung dieses Gremiums vor dem Hintergrund seines erweiterten Mandats angepasst.
In zweiter und dritter Lesung steht das
Gesetz über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zur Verabschiedung an, mit dem die EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-RL) - entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 1:1 umgesetzt wird. Die EDL-RL gibt den Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Energieeinsparrichtwert von neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001-2005 festzulegen, der über Energieeffizienzmaßnahmen bis 2017 erreicht werden soll. Das Umsetzungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparwertes. Im Rahmen des Energiekonzepts und der Evaluierung des integrierten Energie- und Klimapaketes wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden müssen.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende
Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
Der Bericht des
Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung liefert uns in dieser Woche einen Überblick über die Arbeit des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung im Zeitraum von April 2006 bis Ende März 2009.
Wir debattieren in dieser Woche die
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon. Durch den Vertrag von Lissabon und insbesondere durch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) sind umfangreiche Anpassungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erforderlich geworden. Diese betreffen zum Beispiel das Verfahren bei Erhebung einer Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage.
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Religionsfreiheit weltweit schützen setzen wir uns als Teil der wertegeleiteten Außenpolitik für den Schutz der Religionsfreiheit ein.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Bemühungen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 verstärken; Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern stärken arbeitet die grundsätzliche Bedeutung der Millenniumsentwicklungsziele heraus und bilanziert die Verwirklichung der einzelnen Entwicklungsziele Armut und Hunger, Grundschulbildung, Gleichstellung der Geschlechter, Kinder- und Müttersterblichkeit, Bekämpfung von AIDS, Malaria und anderen Krankheiten, ökologische Nachhaltigkeit und Entwicklungspartnerschaften. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Einsatz für die Umsetzung der Millenniumentwicklungsziele – insbesondere die Bekämpfung der Kinder- und Müttersterblichkeit sowie von Armut und Hunger – aufrechtzuerhalten. Ferner fordern wir die Einrichtung eines Kontrollmechanismus, der die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit untersucht.
Wir debattieren in dieser Woche das
Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2010. Dieses konzentriert sich auf vier Aktionsbereiche: die Bewältigung der Finanzkrise und die Bewahrung der Sozialen Marktwirtschaft; eine Agenda für Bürgernähe; eine außenpolitische Agenda sowie die Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch die vereinbarte Debatte soll eine frühzeitige Beteiligung des Deutschen Bundestages in den für Deutschland wichtigen EU-Vorhaben eingeleitet werden. Damit wird ein Abgleich der Prioritäten und die Formulierung einer deutschen Position im Hinblick auf die Vorhaben der Kommission ermöglicht.
Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union eine unterstützende Zuständigkeit und Kompetenz für den Bereich Sport. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Europa in Bewegung – Mit Kompetenz und Verantwortung für einen europäischen Mehrwert im Sport fordert die Bundesregierung auf, die sportpolitischen Kompetenzbereiche zu wahren und darauf hinzuwirken, dass zur Erzielung eines europäischen Mehrwertes für den Sport der durch die Autonomie des Sports und das Subsidiaritätsprinzip vorgegebene Handlungsrahmen nicht überschritten wird. Die Förderung und Unterstützung des Anti-Doping-Kampfes, die Verbesserung der dualen Karrieremöglichkeiten und der Mobilität von im Sport Beschäftigten, die Bedeutung körperlicher Aktivität und des Sports für Gesundheit und Prävention sowie das bürgerschaftliche Engagement stellen für Deutschland ergebnisorientierte Ziele mit europäischem Mehrwert dar.
Die 3. Führerscheinrichtlinie der EU erlaubt ein einfacheres Verfahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Zweiräder. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern fordern wir die Bundesregierung auf, diese erleichterten Bedingungen in nationales Recht umzusetzen. U.a. soll das Mindestalter beim Mopedführerschein der Klasse AM auf 15 Jahre heruntergesetzt werden.